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Nachträgliche Werbungskosten: Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 21. Juli 2010 um 09:20 Uhr
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit aktuellem Urteil den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.









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