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Neue Rechtslage bei der Kirchensteuererstattung PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 03. Februar 2012 um 03:10 Uhr
Der Staat fördert die Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgemeinschaften durch Verminderung der Einkommenssteuer, allerdings müssen Sie dafür wiederum die Kirchensteuer bezahlen, diese können Sie aber für Ihre Steuererklärung 2011 als Sonderausgaben geltend machen. In gewissen Fällen erhalten Sie zu viel gezahlte Kirchensteuer vom Finanzamt zurück. In der Erstattung laut Ihrem Steuerbescheid ist dann auch ein Teil [...]









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