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Neues Bilanzrecht: Zwang zur Verrechnung bestimmter Vermögensgegenstände PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 26. März 2010 um 10:40 Uhr
Durch das BilMoG wird erstmals ein zwingendes Verrechnungsgebot bestimmter Vermögensgegenstände mit Passivposten im Handelsgesetzbuch geregelt. Die Neuregelung führt zu einem niedrigeren Schuldenausweis und damit zu einer Verbesserung der Kennzahlen zur Kapitalstruktur.









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