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Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 26. November 2009 um 15:38 Uhr
Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe i.H.v. 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag beträgt derzeit rund 12 Mrd. EUR.









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