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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt: Bezug von sog. Katalogleistungen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 15. März 2010 um 10:20 Uhr
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die neben ihren nichtunternehmerischen Tätigkeiten auch unternehmerische Tätigkeiten ausübt, bezieht sog. Katalogleistungen i. S. d. § 3a Abs. 4 UStG 1999 selbst dann als Unternehmerin, wenn sie diese nur für ihre nichtunternehmerischen Zwecke verwendet.









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