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Öffnungsklausel: Beamten-Versorgungsanwartschaft nicht zu berücksichtigen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 09. August 2010 um 11:00 Uhr
In die Prüfung, welche Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, können nur die tatsächlich geleisteten Beiträge einbezogen werden. Versorgungsanwartschaften eines Beamten bleiben unberücksichtigt.









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