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Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Sonntag, den 14. Februar 2010 um 01:25 Uhr
Betriebliche Verbindlichkeiten, die beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten in der Steuerbilanz nicht bilanziert wurden, sind beim Erwerber, der diese im Zuge des Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen.









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