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Personengesellschaften: Kein Vorsteuerabzug für Dienstleistungen zur Erfüllung einkommensteuerrecht PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 12. November 2010 um 09:20 Uhr
Eine Personengesellschaft kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Dienstleistungen, die der Erfüllung einkommensteuerrechtlicher Verpflichtungen ihrer Gesellschafter dienen, nicht als Vorsteuer abziehen.









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