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Pflicht- und Antragsveranlagung: Einzelfragen zur 410 Euro-Grenze und zur Antragsfrist geklärt (OFD) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 16. November 2011 um 01:20 Uhr
Betragen die Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers mehr als 410 Euro, kann er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein. Die OFD Frankfurt befasst sich in einer aktuellen Verfügung mit diesem Fall der Pflichtveranlagung und beleuchtet zugleich die Frist für Antragsveranlagungen.









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