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Pkw-Überlassung an Handelsvertreter PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 12:19 Uhr
Sachverhalte, die als Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz qualifiziert werden, unterliegen der Umsatzsteuer. Im Gegensatz hierzu ist die Beistellung von Waren und Dienstleistungen nicht steuerbar. Eine Beistellung liegt z. B. dann vor ...









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