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Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 16. August 2010 um 11:20 Uhr
Für die in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt.









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