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Rechtsprechungsänderung: Berechnung des Schadensersatzanspruches wegen Baumangel (BGH) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 05. August 2010 um 11:20 Uhr
In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH aktuell entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist









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