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Rechtsprechungsänderung: Unterhalt nur bei konkret festgestellter Bedürftigkeit abziehbar (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 03. September 2010 um 09:40 Uhr
Volljährige Kinder, denen eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt. Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen im Ausland wird vermutet, dass sie nicht unterhaltsbedürftig sind.









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