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Reverse-Charge-Verfahren: Praktische Probleme PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 20. Juli 2010 um 12:00 Uhr
Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Umsatzsteuer gebucht und gleichzeitig wieder als Vorsteuer abgezogen. Dies gilt aber nicht in allen Fällen und kann auch je nach Gestaltung des Vorgangs umgangen werden.









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