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Rückstellungen: Umstellung auf BilMoG PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 11:40 Uhr
Aufgrund des BilMoG muss im Jahresabschluss für Wirtschaftsjahre, die zum 31.12.2010 enden, erstmals eine Neubewertung der Rückstellungen vorgenommen werden, die bereits in den Vorjahren ausgewiesen wurden. Wir zeigen anhand von Beispielen, was bei der Umstellung zu beachten ist.









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