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§ 233a AO: Zinsanspruch für zu Unrecht erhobene Einfuhrumsatzsteuer (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 30. November 2009 um 12:20 Uhr
Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.









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