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Sachbezug: verbilligte Wohnungsüberlassung (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 10:45 Uhr
Eine verbilligte Überlassung liegt nur vor, soweit die tatsächlich erhobene Miete zusammen mit den tatsächlich abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet.









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