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Schuldzinsenabzug: Ermittlung der Überentnahmen erfolgt für jeden Betrieb gesondert (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 10:30 Uhr
Geht ein Steuerpflichtiger einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nach, sind die Überentnahmen für jede Tätigkeit getrennt zu ermitteln. Eine zusammengefasste Ermittlung kommt nur in Betracht, wenn die Tätigkeiten unlösbar miteinander verflochten sind.









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