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Schwarzarbeit: Außenprüfungsvorschriften können nicht auf Schwarzarbeitskontrolle übertragen werden PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 18. März 2010 um 11:00 Uhr
Eine auf die Aufdeckung unrechtmäßiger Arbeitsverhältnisse angelegte Schwarzarbeitskontrolle ist keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193 ff. AO. Diese Kontrolle bedarf daher weder einer schriftlichen Anordnung noch einer Ankündigungsfrist.









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