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Selbstanzeige: Unvollständige Selbstanzeigen schützen nicht (OFD) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 12:10 Uhr
Die OFD Koblenz weist im Hinblick auf verstärkt eingehende Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Schweizer Kapitalanlagen darauf hin, dass Selbstanzeigen vollständige Angaben enthalten müssen, um tatsächlich strafbefreiend zu wirken.









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