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Solidaritätszuschlag: Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig? (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 30. November 2011 um 10:05 Uhr
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens besteht (Beschluss vom 10. August 2011 I R 39/10).









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