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Solidaritätszuschlag: FG hält die andauernde Erhebung für verfassungswidrig PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 26. November 2009 um 09:20 Uhr
Das FG Niedersachsen hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags zumindest ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig und legt die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vor. Der Ausgang könnte jedoch anders als bei der Pendlerpauschale sein.









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