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Solidaritätszuschlag: Keine AdV wegen eventueller Verfassungswidrigkeit (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 18. Juni 2010 um 08:40 Uhr
Das Niedersächsische FG hat in einem aktuellen Beschluss die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt.









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