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Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Steuerbefreiung bei Nettolohnvereinbarung? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 05. Januar 2010 um 11:00 Uhr
Zuschläge für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nicht steuerfrei, wenn die Arbeitnehmer einen gleich bleibenden Nettolohn unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit erhalten.









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