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Sprachkurs im Ausland – Kosten anteilig als Werbungskosten abziehbar (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 20. Mai 2011 um 09:55 Uhr
Der Besuch eines auswärtigen Sprachkurses ist regelmäßig privat mitveranlaßt. Kosten für einen Englischsprachkurs in Südafrika können deshalb in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden.









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