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Steuerberaterprüfung: Mittelbare berufspraktische Tätigkeit reicht nicht für Zulassung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 30. Dezember 2011 um 01:20 Uhr
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt u. a. voraus, dass der Bewerber eine berufspraktische Tätigkeit i. S. d. § 36 Abs. 3 StBerG ausgeübt hat. Diese kann aufgrund eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses im Rahmen eines Anstellungsvertrags oder als freier Mitarbeiter erbracht werden.









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