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Steuerberaterprüfung: Zulassung setzt abgeschlossene Berufsausbildung voraus (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 18. November 2009 um 11:00 Uhr
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, kann zur Steuerberaterprüfung nicht zugelassen werden, selbst wenn er eine langjährige, fachlich einschlägige Berufstätigkeit nachweist.









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