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Steuerberatungsrecht: Gewerbliche Inkassotätigkeit ist unzulässig (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 03. Juni 2010 um 23:45 Uhr
Der Unternehmensgegenstand „gewerbliche Inkassotätigkeit“ steht einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft entgegen, da eine solche Tätigkeit nicht mit dem Berufsbild des Steuerberaters vereinbar ist.









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