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Steuerbescheid: Anforderung an die Rechtsbehelfsbelehrung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 24. Januar 2012 um 09:45 Uhr
Die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Behörde, die durch die Angabe ihrer E-Mail Adresse die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, muss auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hinweisen.









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