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Steuerbescheid: Bestandskraft trotz nachträglich festgestellter Europarechtswidrigkeit von Steuerno PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 19. Februar 2010 um 00:20 Uhr
Selbst bei festgestellter Europarechtswidrigkeit von Steuernormen müssen die verfahrensrechtlichen deutschen Vorschriften zwingend eingehalten werden, um die sich aus einem EuGH-Urteil ergebenden Rechte zu sichern.









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