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Steuerbescheid: Zustellung während mehrmonatiger Inhaftierung (OVG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 26. Januar 2012 um 01:05 Uhr
Wird ein Vergnügungssteuerbescheid an eine Wohnanschrift verschickt, während der Adressat in Untersuchungshaft sitzt, kann die Zustellung trotzdem ordnungsgemäß erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass der Inhaftierte während seiner Haftzeit noch eine Bindung zur Wohnung hatte.









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