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Steuererklärungsfrist: Hessen gibt steuerberatenen Bürgern mehr Zeit (FinMin) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 23. August 2010 um 10:45 Uhr
Wer steuerlich beraten wird, muss seine Steuererklärung i. d. R. zum 31.12. des Folgejahrs einreichen. Diese allgemeine Fristverlängerung haben die obersten Finanzbehörden der Länder in den vergangenen Jahren durch gleich lautende Ländererlasse gewährt. Das Land Hessen testet nun eine großzügigere Frist.









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