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Steuererlass nur bei unternehmensbezogener - nicht unternehmerbezogener - Sanierung PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 06. September 2010 um 07:50 Uhr
Nach den Vorgaben des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen kommen Billigkeitsmaßnahmen (Stundung und Erlass) nur in Fällen unternehmensbezogener Sanierungen in Betracht









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