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Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 27. Juli 2010 um 10:37 Uhr
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Juli 2010 - IV C 3 - S 2227/07/100003:002 - Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit dem o. a. Beschluss entschieden, dass § 12 Nummer 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen normiert, die sowohl durch die Einkunftserzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen). Die Finanzverwaltung nimmt zur Anwendung dieses Urteils im vorliegenden Schreiben Stellung.









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