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Steuerliche Gewinnermittlung: Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen (BMF) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 09. Dezember 2011 um 01:20 Uhr
Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge), in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten, sondern mit den in Zukunft zu erhebenden Entgelten zu verrechnen (Verrechnungsverpflichtungen), nimmt das BMF Stellung.









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