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Steuerschulden: Keine Stillegung von Insolvenz-Betrieb (VG) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 28. April 2010 um 08:30 Uhr
Ein Unternehmen im Insolvenzverfahren darf von den Behörden nicht wegen ausstehender Steuern stillgelegt werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier hervor, das damit der Klage eines Gastronomen stattgab.









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