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Steuertipp: Freistellungsbescheinigungen prüfen PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 11:50 Uhr
Unternehmer, die Bauleistungen ausführen und Unternehmer, die an andere Unternehmer Aufträge über Bauleistungen vergeben, sollten unbedingt die ihnen vorliegenden Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugssteuer überprüfen. Denn viele dieser Freistellungsbescheinigungen verlieren zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit.









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