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STEUERTIPP: Vorläufigkeit des Solidaritätszuschlags gilt nicht bei Abgeltungsteuer PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 29. Januar 2010 um 00:05 Uhr
Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags geäußert und die Streitfrage aus diesem Grund dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, hat das Bundesfinanzministerium prompt reagiert. Steuerbescheide ab 2005 sind bzgl. des Solidaritätszuschlags vorläufig. Doch für Sparer gilt dies nicht automatisch.









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