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Strafbefreiende Erklärung: Erklärung abgezogener Aufwendungen als Einnahmen genügt nicht (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 23. Januar 2012 um 12:40 Uhr
Kein Erlöschen des Steueranspruchs, wenn zu Unrecht abgezogene Ausgaben als nicht erklärte Einnahmen dargestellt werden und damit eine Besteuerung in Höhe von 60 % der nacherklärten Beträge statt 100 % erreicht werden soll.









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