| Straffreiheit nur bei vollständigen Angaben in der Selbstanzeige |
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| Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 15:37 Uhr | ||||
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Vor allem steuerlich nicht beratene Bürger, die ihr Gewissen erleichtern wollen, machen in ihrer Selbstanzeige zunächst unvollständige Angaben zu ihrem im Ausland unbemerkt vom deutschen Fiskus angelegten Kapital. So fehlen in zahlreichen Fällen die erforderlichen Auskünfte über die bisher unversteuert gebliebenen Kapitalerträge. Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen...
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