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Strafrechtliches Haftungsrisiko für GmbH-Geschäftsführer trotz Zustimmung der Gesellschafter (BGH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 18. November 2011 um 11:55 Uhr
Ein GmbH-Geschäftsführer darf keine Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen vornehmen, denen keine adäquaten Leistungen an die Gesellschaft gegenüber stehen. Nicht immer kann ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung die Strafbarkeit ausschließen.









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