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Strafverteidigungskosten: Keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 10. Januar 2012 um 08:15 Uhr
Die Änderung der Rechtsprechung für Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Prozesse wegen vorsätzlich begangener Straftaten.









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