Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Streitwert: Klage wegen dem Fünftelsteuersatz unterliegenden Gewinns - Aussetzung der Vollziehung ( PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 02. Januar 2012 um 12:25 Uhr
Der Streitwert für ein Verfahren wegen dem Fünftelsteuersatz unterliegenden Gewinns ist grundsätzlich pauschal mit 10 % des streitigen Gewinns zu bemessen. Der Streitwert von Verfahren wegen AdV wird auch künftig mit 10 % des Streitwerts in der Hauptsache bemessen.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

Steuernachrichten

Partnerprogramm  Finanzen.de

choose language



Länder

70.1%Germany Germany
18.7%United States United States
2.2%Israel Israel
1.4%Japan Japan
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 78873