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Stromsteuerrechtliche Erlaubnis: Kein Übergang bei Verschmelzung (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 16. Januar 2012 um 01:20 Uhr
Bei einer Umwandlung durch Verschmelzung geht die dem übertragenden Rechtsträger erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über.









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