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Studiengebühren: Keine außergewöhnlichen Belastungen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 09:20 Uhr
Der BFH hat mit dem heute veröffentlichten Urteil v. 17.12.2009 entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.









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