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Tierheilpraktiker erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (FinMin) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 28. November 2011 um 01:15 Uhr
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein geht in einem aktuellen Erlass der Frage nach, wie die Einkünfte eines Tierheilpraktikers steuerlich einzuordnen sind. Da das Ministerium keine Parallelen zur Tätigkeit eines „regulären“ Heilpraktikers erkennen kann, nimmt es Einkünfte aus Gewerbebetrieb an.









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