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Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haf PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 15. November 2011 um 11:10 Uhr
Mit Urteil vom 3.3.2011 (V R 24/10) hat der BFH entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist.









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