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Umsatzsteuer bei Beherbergungsleistungen (z.B. Hotel) ab 01.01.2010 PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 15. Januar 2010 um 19:18 Uhr
Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab 01.01.2010 die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.









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