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Umsatzsteuer: Differenzbesteuerung bei gelegentlicher Veräußerung von Anlagevermögen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 23:05 Uhr
Ein Unternehmer kann die Differenzbesteuerung auch bei der gelegentlichen Veräußerung von Anlagevermögen anwenden. Der Handel mit Gebrauchtgegenständen muss nicht das typische Kerngeschäft sein, urteilte das FG Münster.









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