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Umsatzsteuer: Leistungen von Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure (LfSt) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 14. November 2011 um 01:40 Uhr
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt klar, welche Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen müssen, und wann eine Steuerermäßigung in Betracht kommt.









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